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   BGH, 09.07.1953 - 4 StR 776/52   

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BGH, 09.07.1953 - 4 StR 776/52 (https://dejure.org/1953,1450)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1953 - 4 StR 776/52 (https://dejure.org/1953,1450)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1953 - 4 StR 776/52 (https://dejure.org/1953,1450)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1479 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 25.01.1994 - 1 StR 770/93

    Strafantrag des Minderjährigen - Wirksamkeit - Volljährigkeit innerhalb der

    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein von einem nicht Antragsberechtigten gestellter und daher unwirksamer Strafantrag wirksam werden kann, wenn der Antragsberechtigte innerhalb der Antragsfrist diesen Antrag billigt, mag auch die Billigungserklärung für sich genommen nicht den Formerfordernissen des § 158 Abs. 2 StPO genügen (vgl. BGH NJW 1953, 1479: Billigung des Strafantrags, den ein nicht personensorgeberechtigter Elternteil gestellt hat, durch den personensorgeberechtigten Elternteil; OLG Stuttgart, Justiz 1976, 437: Billigung des Strafantrags, den ein hierzu nicht befugter Unterbezirkssekretär einer politischen Partei gestellt hat, durch den zuständigen Kreisvorsitzenden; BayObLGSt 1980, 64, 65: Billigung eines Strafantrags gemäß § 119 BetrVG, den ein hierzu nicht befugter Gewerkschaftsangestellter gestellt hat, durch den zuständigen Vorstand).
  • BGH, 19.06.1956 - 1 StR 141/56

    Rechtsmittel

    Die in Rechtsprechung und Rechtslehre streitige Frage, ob eine solche nachträgliche Zustimmung zulässig ist, bejaht der Senat im Anschluß an die Entscheidung BGH 4 StR 776/52 vom 9. Juli 1953 (LM Nr. 2 zu § 61 StGB) für Fälle dieser Art. Was dort für die Rechtswirksamkeit der nachträglichen Genehmigung eines von der Mutter wegen Beleidigung ihres ehelichen Kindes gestellten Strafantrages seitens ihres Ehemannes als gesetzlichen Vertreters des Kindes ausgeführt ist, trifft im Ergebnis - von der Sonderbestimmung des § 182 Abs. 2 StGB abgesehen - auch für den Fall zu, daß die (eheliche oder uneheliche) Mutter eines unter Vormundschaft stehenden Kindes wegen einer diesem gegenüber begangenen Straftat den zur Verfolgung erforderlichen Strafantrag unter den oben erwähnten Voraussetzungen stellt und der Vormund ihn nachträglich genehmigt.
  • BGH, 18.11.1954 - 3 StR 498/54

    Rechtsmittel

    Gegen die Ordnungsmässigkeit ihres Strafantrags ist deshalb nichts einzuwenden (BGH NJW 1953, 1479 Nr. 19).
  • BGH, 21.01.1954 - 4 StR 637/53

    Rechtsmittel

    Ob der von der Mutter der Resi H. gestellte Strafantrag unwirksam war, braucht nicht mehr erörtert zu werden (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 9. Juli 1953 - 4 StR 776/52), da der Senat das Verfahren insoweit auf Grund des Straffreiheitsgesetzes eingestellt hat.
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   BGH, 16.04.1953 - 3 StR 63/53   

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BGH, Entscheidung vom 16.04.1953 - 3 StR 63/53 (https://dejure.org/1953,1645)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1953 - 3 StR 63/53 (https://dejure.org/1953,1645)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1479
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Der Einsatz eines Täuschungsmittels allein macht den im Einklang mit der Rechtsordnung stehenden Vorteil - wie hier die von Anfang an gebotene Rückabwicklung im Bereicherungsschuldverhältnis - nicht unrechtmäßig (BGH, Urteile vom 16. April 1953 - 3 StR 63/53, NJW 1953, 1479 und vom 13. Juli 1999 - 5 StR 667/98 Rn. 21 ff., 24; Beschluss vom 20. November 1981 - 2 StR 586/81 Rn. 14 f., 19; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95 Rn. 86 aE; Urteil vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 389/96 Rn. 11 f.; BGHSt 42, 268, 271 f.).
  • BGH, 21.12.1982 - 1 StR 662/82

    Strafbarkeit wegen Gründungsschwindels, unterlassener Konkursanmeldung,

    Da es insoweit an der Rechtswidrigkeit mangelt, fehlt es in diesen Fällen an der strafrechtlichen Relevanz von Vermögensverfügung und Vermögensschaden (vgl. BGH NJW 1953, 1479; BGHSt 20, 136, 137 f. [BGH 18.12.1964 - 2 StR 461/64] m.w.N.; Lackner a.a.O. Rdn. 155 m.w.N.; Cramer a.a.O. Rdn. 117; Samson a.a.O. Rdn. 148).
  • BGH, 22.11.1991 - 2 StR 225/91

    Betrugsvorsatz bei Sozialhilfebetrug - Strafzumessung bei sexueller Nötigung -

    In diesem Fall erstrebte er keinen rechtswidrigen Vermögensvorteil im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB, so daß es am Betrugsvorsatz fehlt (BGH NJW 1953, 1479, 1480; BGH, Urt. v. 14. Oktober 1980 - 1 StR 439/80 ).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 136/97

    Unterbringung von Sozialhilfeempfängern in privaten Einrichtungen - Täuschung im

    Die von der Revision angeführten Entscheidungen (BGH NJW 1953, 1479, 1480; RGSt 77, 184, 185) beziehen sich auf die Fälle einer Verurteilung wegen Betrugs, in denen ein Irrtum über die Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils nahe lag, nicht jedoch wie vorliegend auf ein freisprechendes Urteil.
  • BGH, 20.11.1981 - 2 StR 586/81

    Revision wegen lückenhafter Feststellungen durch das Gericht - Anforderungen an

    Das ist z.B. für den Fall anerkannt, daß der Inhaber einer fälligen und einredefreien Geldforderung unter Verschweigen seiner Aufrechnungsabsicht beim Schuldner ein Darlehen aufnimmt und aufrechnet (BGH NJW 1953, 1479).
  • BGH, 11.10.1955 - 5 StR 279/55

    Rechtsmittel

    Wer einen fälligen Anspruch hat und seine Erfüllung durch Täuschung erreicht, begeht keinen Betrug (BGH NJW 1953, 1479 mit Nachweisen).
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   BGH, 09.07.1953 - 3 StR 287/53   

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BGH, 09.07.1953 - 3 StR 287/53 (https://dejure.org/1953,1548)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1953 - 3 StR 287/53 (https://dejure.org/1953,1548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1479
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